Abmahnung – Rechtsmissbrauch im Internet?

Ich glaube ich übertreibe an dieser Stelle nicht, wenn ich den Beitrag mit der Floskel “Jeder kennt es…” beginne. Denn in Deutschland sind Abmahnungen inzwischen zum Alltag für viele Webmaster und deren Anwälte geworden. Täglich treffen hunderte Briefe, Faxe und sogar E-Mails bei den Betroffenen ein und zerstören somit manch’ gute Verfassung.

Copyright Urheberrecht

Was, wenn die Abmahnung kommt?

Wie sollte es auch anders sein, bekam auch ich letztes Jahr solch schreckliche Post. Gefordert wurde eine Unterlassungserklärung und ein Schadensersatz, welcher aus dem Streitwert von 15.000 Euro resultierte. Mein Vergehen lag in der Verwendung ein paar lyrischer Zeilen aus einer Community, welche dort ohne Copyrightverweis eingefügt waren. Das durchaus ein Urheber vorhanden war, durfte ich nun am eigenen Leib spüren. Früher hätte man das ganze vielleicht mit einer E-Mail und dem Betreff: “Bitte fügen Sie meinen Namen hinzu” abgetan. Nicht so im 21.Jahrhundert, wo so viele Rechtsanwälte wie noch nie auf dem Markt Arbeit suchen. Denn schon längst ist es kein Geheimnis mehr, dass Abmahnungen aus finanziellen Gründen für das “Opfer” bzw. dem Anwalt abgegeben werden oder diese einfach nur einen Mitbewerber schwächen sollen.

Doch was tun, wenn man abgemahnt wird. Als erstes sollte man die Post auf jeden Fall ernst nehmen. Das verdrängen solcher juristischen Zeilen kann das Problem nur noch schlimmer machen. Wenn die Gründe für die Abmahnung der Realität entsprechen, solltest du auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen. Hier würde ich die Berliner Kanzlei Siebert empfehlen. Mit einer kostenlosen telefonischen Beratung, kann man im Vorfeld schon einiges klären. Über das genaue Vorgehen bei einer Abmahnung seitens der Kanzlei informiert diese hier.

Abmahnungen im Internet

Wer heute noch aktiv am Internet mitarbeitet muss genau aufpassen, was er macht. Das Verwenden von Bildern aus der Google-Suche, das Nutzen von Logos ohne Genehmigung und  ja – sogar das Nutzen von Google Analytics kann schnell zur Geld-Falle werden. Zwar hat “das Recht” im Jahr 2008 schon erste Einschränkungen im Bezug auf zu hohe Forderung gegenüber privaten Rechtsverletzung erlassen, jedoch reicht dies in meinen Augen noch lange nicht aus.

Alleine, dass im Monat wohl 10.000 Nutzer nach einem Musterbrief für Abmahnungen suchen, ist wohl ein Indiz dafür, wie viele Abmahnungen täglich über die Schreibtische flattern.
muster-abmahnung
Auf einen besonders lustigen Fall bin ich heute per Twitter aufmerksam geworden. Eine andere Situation wurde mir mündlich zugetragen. Hier erhielt der Betroffene die Abmahnung per E-Mail und noch nicht einmal von einem Anwalt. Da der Webmaster wohl das Analytics-Tool von Google nutzte, was unter bestimmten Bedingungen in Deutschland nun ebenfalls rechtswidrig ist, sollte er eine erhebliche Summe an den Abmahnenden zahlen. Bis jetzt bin ich nur auf dem Stand, dass mein Geschäftspartner mit einer Anzeige geantwortet hat. Mal sehen, was sich dort als nächstes ergibt.
Im Allgemeinen stellt das plötzliche “Verbot” von Google Analytics ohne Angabe auf der Webseite eine super Grundlage für abmahnwütige Anwälte dar und sollte alleine deswegen nochmals überdacht werden. Denn nicht jeder Webmaster ist ständig auf dem Laufenden was Rechtsveränderungen angeht.

Sind Abmahnungen im Internet sinnlos?

Trotz meiner Kritik an Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung und Co denke ich nicht, dass solche juristischen Schritte nicht ins Internetgeschäft gehören. Man muss jedoch genau in Betracht ziehen worum es sich bei dem Fall handelt und ob hier eine Abmahnung Sinn und Zweck sein sollte – auch unter Anbetracht des gegebenen Schadens. Wenn zum Beispiel Oma Lise auf ihrem Kochbuchblog Bilder aus der Googlesuche nimmt, sollte man von einer Abmahnung absehen. Es gibt ja nicht umsonst eine Kontakt-e-mail im Impressum über welche man kostenlos den Verstoß mitteilen könnte.
Wenn natürlich gewerbsmäßig großer Schaden durch Betrug oder Verwendung von Firmenmaterial ensteht, sehe ich eine Abmahnung als gerechtfertigt an.
Ich bin im vergangenen Jahr mit gutem Beispiel vorangegangen und habe der Mitteldeutschen Zeitung eine unrechtmäßige Verwendung meines Fotos, sogar unter falschem Copyright, verziehen. Das liegt zum einen daran, dass ich mir den Stress nicht geben wollte und zum anderen daran, dass ich keiner von den Typen bin, die nur mit $-Zeichen in den Augen durch das Leben laufen. (Zumindest was dieses Thema angeht ;-) )

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3 Kommentare bisher »

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    am 21. Mai 2011 @ 13:06

  2. Sasha sagt

    am 24. Januar 2010 @ 20:46

    Ich muss auch sagen das ich es schrecklich finde wie sich das alles entwickelt hat. Vorallem als nicht Jurist hat man selten die Möglichkeit up-to-date zu sein.
    Ich mein, wenn ich nen aktuellen Blockbuster anbieten würde kann ich es natürlich verstehen, aber wenn solche Sachen kommen wie es dir erfahren ist, das bei einem “einfachen” Zitat der Autor fehlt finde ich es albern. Sofern es sich um “aufwendige” Tutorials handelt sollte der Autor schon genannt werden.

    Aber das jeder kleine Fehler abgemahnt wird und man sich schon fast garnichts mehr trauen kann, einfach schrecklich.

  3. Skiratgeber sagt

    am 25. Januar 2010 @ 18:30

    In letzter Zeit bekomme ich “Abmahnungen” desöfteren in Form einer Mail. Diese kann man natürlich ganz getrost in den Papierkorb verschieben, weil in den meisten Fällen nicht einmal die deutsche Sprache beherrscht wird – von rechtlichen Dingen einmal ganz zu schweigen.

    Grüße

  4. Alex sagt

    am 26. Januar 2010 @ 18:21

    das stimmt nicht so ganz. seit neustem gilt: http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/6124-abmahnung-per-email.html

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